Im Grundbuchamt eingetragen
2. August: nach dem Einhalten der 15-tägigen Einsprachefrist, Eintrag der neuen Besitzer ins Grundbuchamt Basel-Stadt.
Kantonsblatt vom 6. August 2016
2. August: nach dem Einhalten der 15-tägigen Einsprachefrist, Eintrag der neuen Besitzer ins Grundbuchamt Basel-Stadt.
Kantonsblatt vom 6. August 2016